Energieberatersuche

Neue Eintragungsanforderungen für „Energieberatung im Mittelstand“

Meldung aus dem dena-Infoletter (Okt 2016)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ändert die Zulassungsanforderungen für das Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“.

Für Energieberater, die sich nach dem 01.01.2017 erstmalig beim BAFA registrieren, werden ab diesem Zeitpunkt erhöhte Anforderungen an die zu absolvierenden Fortbildungen gestellt. Berater, die bereits beim BAFA registriert sind, betrifft die Anpassung dementsprechend nicht.

Nachdem der zu absolvierende Umfang an Fortbildungen bislang nur 16 Unterrichtseinheiten betrug, sind ab 2017 insgesamt 80 Unterrichtseinheiten nachzuweisen. Auch die Inhalte wurden neu strukturiert. Informationen zu den genauen Anforderungen können Sie unter folgendem Link abrufen: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energieberatung_mittelstand/publikationen/zusatzqualifikationen.pdf

Analog zu den geänderten Zulassungsanforderungen des BAFA, werden zum 01.01.2017 entsprechend auch die Voraussetzungen für die Eintragung als Energieberater im Mittelstand in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes angepasst