Wer sich mit der Zusatzqualifikation für das BAFA-Förderprogramm "Energieberatung im Mittelstand" beschäftigt, sollte sich mit den ab 01.01.2019 geltenden Regelungen der sich ändernden Fortbildungsanforderungen vertraut machen.
Es treten diverse Änderungen in Kraft, wie etwa die Verpflichtung zum Ablegen einer Abschlussprüfung.
Ab 2019 wird ein Lehrgang über 80 Unterrichtseinheiten mit Prüfung verlangt. Noch ist für viele Energieberater/innen der Weg über eine Anerkennung bereits absolvierter Weiterbildungen plus fehlende Ergänzungskurse möglich.
Energieberater, die bereits in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes für das Förderprogramm Nichtwohngebäude der KfW gelistet sind, müssen nicht den vollen Weiterbildungsnachweis erbringen. Für viele reichen derzeit noch zwei spezielle ergänzende Kurstage.