Die Mieter mit Solarstrom vom eigenen Dach erfreuen? - Photovoltaik-Mieterstromprojekte erfahren bei Immobilieneigentümern, Eigentümergemeinschaften und Mietern steigendes Interesse. Für Solarstromlieferungen gibt es seit einem Jahr den gesetzlichen Mieterstromzuschlag, 2-3 Cent pro Kilowattstunde. Doch hat sich die Inanspruchnahme der Förderung auch für kleinere Mehrfamilienhäusern bewährt? Oder gibt es vielleicht bessere Alternativen?
In seinem Vortrag erklärt der PV-Experte der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie, Michael Vogtmann, welche Betreibermodelle es gibt und welche für kleinere Mehrfamilienhäuser (ca. 2-10 Wohneinheiten) Sinn machen, welche wirtschaftlichen Chancen und Möglichkeiten es für den PV-Mieterstrom gibt, aber auch, welche Modelle und Konstellationen „rechtliche und wirtschaftliche Fallstricke“ aufweisen können.
„Der Vermieter muss nicht gleich ein Energieversorgungsunternehmen werden, um Solarstrom für das Gebäude und seine Mieter nutzbar zu machen“, wie Vogtmann in seinem Vortrag aufzeigt. Eine Alternative dazu stellt etwa die „Eigenversorgung der Mieter“ dar: Der Vermieter investiert in technisch getrennte Anlagen, die sich auf dem Dach wie eine Gesamtanlage darstellen. Analog zur Wohnungsmiete werden jedoch kleine PV-Eigenverbrauchsanlagen (unter 10 kWp Anlagenleistung) vermietet. Dadurch werden die Mieter zu PV-Betreibern und „echten“ Eigenversorgern, so dass auch keine EEG-Umlage anfällt. Der Betrieb der PV-Anlagen zählt zudem für das Finanzamt als „Liebhaberei“. Die Einsparungen werden vom Staat nicht besteuert!
Beim sogenannten „kleinen Mieterstrom“ freuen sich die Mieter somit über vermiedene Strombezugskosten, der Vermieter profitiert - ohne hohen Aufwand und Bürokratie - von den fortlaufenden PVMieteinnahmen. Wie das geht, was Sie wissen müssen, erörtert der Referent und weitere Berater gerne mit Ihnen bei dieser kostenlosen Informationsveranstaltung.