Durch Dämmmaßnahmen bei Dächern und der Fassade lässt sich viel Energie einsparen: 30 Prozent des CO2-Ausstoßes und 40 Prozent des Primärenergieverbrauchs sind allein auf diese Gebäudebereiche zurückzuführen. „Wer eine energetische Sanierung plant, sollte bestenfalls beim Dach anfangen, denn Wärme steigt bekanntlich nach oben“, weiß Gerald Laumans vom gleichnamigen Dachziegelhersteller. Der Geschäftsführer schiebt nach: „Seit es das Klimapaket gibt, steigt die Nachfrage bei uns stetig.“
Mindestanforderungen müssen erfüllt werden
Die Steuerförderung für energetische Dacharbeiten, welche die Mindestanforderungen der neuen „Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung“ (EsanMV) beinhalten, sieht vor, dass 20 Prozent der Investitionskosten über drei Jahre auf die Steuer angerechnet werden können. In den ersten beiden Kalenderjahren werden Aufwendungen des Steuerpflichtigen um je sieben Prozent, höchstens jedoch um je 14.000 Euro, angerechnet. Im dritten Kalenderjahr können weitere sechs Prozent geltend gemacht werden, maximal 12.000 Euro. Zu den Aufwendungen für energetische Maßnahmen gehören auch die Kosten für einen qualifizierten Energieberater, die mit bis zu 50 Prozent angesetzt werden können.
Zehn Jahre Laufzeit
Der Steuerabzug bis zum Höchstbetrag von 40.000 Euro ist ein wichtiger Anreiz für Eigentümer aller Einkommensgruppen, die notwendigen energetischen Sanierungen in den kommenden Jahren vorzunehmen. „Die geplante Laufzeit des Klimapakets von zehn Jahren ist für unsere gesamte Branche eine verlässliche Basis, genügend Kapazitäten aufzubauen, um die gesteigerte Nachfrage bedarfsgerecht decken zu können“, berichtet Laumans.
Für den Steuerbonus werden die Kosten für den fachgerechten Einbau, für notwendige Umfeldmaßnahmen sowie die Materialkosten berücksichtigt. Die Einhaltung der Mindestanforderungen, die den KfW- und BAFA-Förderungen unterliegen, ist durch ein Fachunternehmen zu bestätigen. Folgende Voraussetzungen sind zudem notwendig: Haus oder Wohnung müssen bei der Sanierung älter als zehn Jahre sein. Der Steuerpflichtige selbst wohnt in dem Objekt und die Aufwendungen für die energetische Sanierung dürfen nicht schon anderweitig durch öffentliche Mittel (z.B. KfW-Kredit) gefördert werden –es sei denn, diese Mittel sind unabhängig von einer energetischen Sanierung. Quelle: Laumans/wh